Klaus Utech
Dipl.-Finanzwirt (FH) | Betriebswirt VWA
Vita
Klaus Utech ist ein versierter Steuerfachmann mit über 40 Jahren Tätigkeit in der Finanzverwaltung- zuletzt als Oberamtsrat
Curriculum Vitae
2020
Bestellung zum Steuerberater
(26.06.2020)
1989 – 2020
Finanzamt Freiburg-Land (01.07.1989-30.04.2020) Steuerfahnder (zuletzt als Oberamtsrat) in allen Branchen
1989
Nach sechssemestrigem wirtschaftswissenschaftlichem Studiengang (Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Mathematik, Rechtswissenschaft) an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie für den Regierungsbezirk Freiburg e.V. Abschluss mit dem Wirtschafts-Diplom vom 15.12.1989 mit der Bezeichnung „Betriebswirt VWA“
1982 – 1989
Finanzamt Lörrach Sachbearbeiter Veranlagung/Rechtsbehelfsstelle, Amtsbetriebsprüfer, Betriebsprüfer
08.12.1981
Verleihung des Hochschulgrades Dipl.-Finanzwirt (FH) aufgrund der am 21.10.1981 bestandenen Staatsprüfung im gehobenen Dienst nach dem Studium an der Fachhochschule für Finanzen in Ludwigsburg
1978 – 1981
Ausbildung in der Steuerverwaltung des Landes Baden-Württemberg, Finanzamt Lörrach
Schwerpunkte
Ich berate Sie in allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen rund um Ihre privaten oder auch betrieblichen Steuererklärungen/Steueranmeldungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen, nebst Überprüfung der dazu ergangenen Steuerbescheide).
Ich betreue Sie
- im Steuerfestsetzungs-/Feststellungsverfahren
- bei Prüfungen durch die Finanzbehörden (Betriebs-, Außen-, Umsatzsteuerprüfungen, bei einer Umsatzsteuer- , Kassennachschau und einer sog. Nachschau in einer Spielhalle zwecks Überprüfung der Vergnügungssteuer),
- im Rechtsbehelfsverfahren (gegenüber der Rechtsbehelfsstelle und dem Finanzgericht),
- im Steuerstrafverfahren, Steuerordnungswidrigkeiten (gegenüber der Steuerfahndungsstelle und/oder der Straf- und Bußgeldsachenstelle),
- im Vollstreckungsverfahren (bei der Vollstreckungsstelle/ beim Vollzieher),
- bei der Erstellung der Vermögensauskunft für die Vollstreckungsbehörde
- im Arrestverfahren (z.B. beim dinglichen Arrest),
- im Einheitswertfestellungsverfahren (betreffend Grundstücke/Betriebsgrundstücke sowohl im Ertragswert- als auch im Sachwertverfahren)
- im Vorauszahlungsverfahren (Einkommen, Gewerbesteuer Umsatzsteuer; auch im sog. „Düsseldorfer Verfahren“ (z.B. in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, NRW und Berlin)
- bei der steuerlichen Erfassung bei Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit
- bei Haftungsfragen (z.B.: Überprüfung von Haftungs- und Duldungsbescheiden)
- bei der Erfüllung von Nacherklärungs- und Mitteilungspflichten
- bei Fragen der Steuerpflicht (Prüfung: Ansässigkeit, Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt; bei Grenzgängern: Berechnung der sog. Nichtrückkehrtage u.a. zum Beispiel nach Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/Schweiz bzw. Deutschland/Frankreich)
Werdegang
Versierter Steuerfachmann mit 40 Jahren Tätigkeit in der Finanzverwaltung – zuletzt als Oberamtsrat
- Davon vier Jahre im Innendienst in den Bereichen Rechtsbehelfsstelle, Veranlagung und Vollstreckung
- Sechs Jahre Betriebsprüfer/Außenprüfer
- 30 Jahre Steuerfahnder beim Finanzamt Freiburg-Land in allen Branchen