Klaus Utech | Steuerberater

- fundiert | präzise | zielsicher

Klaus Utech | Steuerberater

fundiert | präzise | zielsicher​

Leistungen | Steuerstrafverfahren

Steuerstrafverfahren

Als Organ der Steuerrechtspflege betreue ich Sie im Steuerfestsetzungsverfahren und im Steuerstrafverfahren ebenso wie im Steuerordnungswidrigkeitenverfahren.

Ich übernehme Ihre Verteidigung im Steuerstrafverfahren soweit die Straf- und Bußgeldsachenstelle/ die BuStra des Finanzamts Herrin des Verfahrens ist.

Im Falle der Abgabe des Steuerstrafverfahrens an die Staatsanwaltschaft ziehen wir einen Rechtsanwalt für Ihre Verteidigung hinzu, mit dem ich als Steuerberater eng zusammenarbeite.

Solange noch kein Steuerstrafverfahren eingeleitet ist und Sie auch nicht mit einem solchen rechnen mussten kann eine Strafbefreiende Selbstanzeige klug sein.

Dann sind alle Sachverhalte, die bislang bei der Steuerfestsetzung nicht zum Ansatz gelangt sind -obwohl sie hätten erklärt werden müssen- vollumfänglich und lückenlos nach zu erklären und die Mehrsteuern  bei Fälligkeit zu bezahlen. Dann besteht die Möglichkeit, dass Sie –trotz Fehlverhalten in der Vergangenheit- straffrei ausgehen.

Sollten die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht  oder nicht mehr gegeben sein kann ein umfassendes Geständnis Strafmilderung bewirken.

Ebenso wird abzuwägen sein, ob ggf. eine Anzahlung auf  künftig fällige Mehrsteuern ratsam erscheint. Auch diese zügige Schadenswiedergutmachung wird von der Steuerfahndung bzw. von der Straf-und Bußgeldsachenstelle beim Strafmaß mildernd einfließen.

Die Steuerfahndung ist professionell aufgestellt und sollte in keinem Fall unterschätzt werden.

Als ehemaliger Steuerfahnder werde ich all mein Wissen einsetzen, um Sie optimal zu verteidigen und die eventuell gebotenen Nacherklärungen rechtssicher zu erstellen und zeitnah beim Festsetzungsfinanzamt einzureichen.

Haben Sie noch Fragen? Vereinbaren Sie einen Beratungstermin.