Klaus Utech | Steuerberater

- fundiert | präzise | zielsicher

Klaus Utech | Steuerberater

fundiert | präzise | zielsicher​

Leistungen | Gewerbesteuer

Gewerbesteuer

Basics

Die Gemeinden erheben eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer.

Wird der stehende Gewerbebetrieb (gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes) im Inland betrieben (Betriebsstätte) unterliegt er der Gewerbesteuer.

Steuerschuldner ist der Unternehmer.

Sie fallen darunter? Dann müssen Sie eine Erklärung zur Festsetzung des Steuermessbetrages (ggf. zusätzlich eine Zerlegungserklärung) beim zuständigen Finanzamt einreichen (Steuererklärungspflicht nach § 14a Gewerbesteuergesetz).

Das übernehme ich für Sie.

Das Finanzamt wird eine Gewerbesteuermeßbetragsfestsetzung vornehmen und dabei auf den maßgebenden Gewerbeertrag abstellen.

Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften wird ein Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro gewährt.

Der Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermeßbetrages wird von der Finanzbehörde erlassen.

Ich überprüfe ihn für Sie und leite ggf. Schritte in die Wege, wenn sich Fehler auftun sollten.

Die hebeberechtigte Gemeinde wird die Steuer aufgrund des Steuermessbetrags mit einem Prozentsatz (Hebesatz, mindestens 200%) festsetzen und erheben.

Weitere Einzelheiten gebe ich Ihnen gerne beim Beratungsgespräch.

Haben Sie noch Fragen? Vereinbaren Sie einen Beratungstermin.