Klaus Utech | Steuerberater

- fundiert | präzise | zielsicher

Klaus Utech | Steuerberater

fundiert | präzise | zielsicher​

Leistungen | Vereinssteuerrecht

Vereinssteuerrecht

Als selbständiger Revisor habe ich viele Jahre bundesweit die Landessektionen eines großen gemeinnützigen Vereins geprüft und dabei die Bücher, Abschlüsse und sämtliche Satzungsbestimmungen (Protokollführung, satzungsgemäße Mittelverwendung) jährlich einer genauen Betrachtung unterzogen.

Daneben habe ich mit weiteren 6 Personen einen Verein gegründet, den ich über 10 Jahre als 1. Vorsitzender geleitet habe.

Basics

Gemeinnützige Vereine sind zwar nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz von der Körperschaftsteuer befreit.

Dennoch müssen gemeinnützige Vereine (ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb) alle 3 Jahre eine Körperschaftsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen.

Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb müssen jährlich eine Körperschaftsteuererklärung einschließlich Gewinnermittlungen elektronisch übermitteln.

Wenn die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nicht erfüllt wurden, kann die Gemeinnützigkeit rückwirkend versagt werden.

Damit das nicht passiert, berate ich Sie gerne im Vorfeld.

Meine Leistungen

  • Beratung zu den 4 Bereichen des gemeinnützigen Vereins:
    1. Ideeller Bereich (ertrag- und umsatzsteuerfrei)
    2. Vermögensverwaltung (Erträge aus reiner Vermögensverwaltung sind    steuerfrei)
    3. Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (Konkurrenz zu anderen  gewerblichen Betrieben) bei einer Freigrenze von 35.000 Euro
    4. Zweckbetriebe
  • Beratung im Gemeinnützigkeitsrecht (Prinzip der Selbstlosigkeit, zeitnahe Mittelverwendung, unmittelbare Zweckverwirklichung, Gebot der Ausschließlichkeit und bei der Vereinsgeschäftsführung u.a.)
  • Beratung bei der Zuordnung von Vereinsvermögen zu den verschiedenen Bereichen

 

Erstellung von Steuererklärungen für den Verein:

  • Körperschaftsteuererklärung (KSt 1) ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nebst Anlage GEM
  • Einnahme-Überschussrechnung (EÜR)
  • Körperschaftsteuererklärung (KSt 1) mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb nebst
    Anlage GK (Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb),
    Anlage ZVE (Ermittlung des zu versteuernden Einkommens)
    und
    Anlage EÜR
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Lohnsteuer-Anmeldungen

Haben Sie noch Fragen? Vereinbaren Sie einen Beratungstermin.